1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Beratungsleistungen, Audits oder sonstige Dienstleistungsverträge. Sie sind Bestandteil der Verträge zwischen der „Jutta Althoff - Qualität entwickeln“ (im folgenden Dienstleister) und dem jeweiligen Auftraggeber.

2. Auftragsgegenstand

2.1 Gegenstand der Leistung ist die vereinbarte Beratungstätigkeit als Dienstleistung höherer Art durch den Dienstleister. Die Erzielung eines bestimmten Erfolges oder die Erstellung von Werken wird vom Dienstleister nicht geschuldet.

2.2 Bei Qualitätsprüfungen, insbesondere bei Audits, handelt es sich um eine Stichprobenauswertung. Ein etwaiger vom Dienstleister erstellter Bericht ist kein Gutachten, sondern gibt nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und das Ergebnis der Beratung wieder.

2.3 Aufträge gelten dann als erteilt und für beide Seiten verbindlich, wenn sie vom Dienstleister schriftlich bestätigt worden sind. Grundlage der Leistung ist dann das beschriebene Angebot und/oder der Projektplan.

2.4 Der Dienstleister entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht. Der Dienstleister kann zur Durchführung des Auftrags nach Abstimmung mit dem Auftraggeber weitere Mitarbeiter oder Dritte einbeziehen.

2.5 Die Leistungen des Dienstleisters sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen vom Auftraggeber umgesetzt werden.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister bei seiner Arbeit zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung von Informationen, Dokumenten und Datenmaterial, entsprechend der zeitlichen und inhaltlichen Vereinbarungen. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner, die die Durchführung des Auftrags verantwortlich und sachverständig leiten. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse in der Vertragsabwicklung, um gegebenenfalls vertragsfördernd tätig werden zu können.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung erfolgt entsprechend der Vereinbarung laut Angebot.

4.2 Der Dienstleister hat zudem Anspruch auf Erstattung der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt, und der erforderlichen Auslagen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung fällig, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen auf der Rechnung vermerkt sind.

5.2 Der Dienstleister ist berechtigt, angemessene Teil- und Vorauszahlungen vom Auftraggeber zu verlangen.

5.3 Der Auftraggeber ist zu Aufrechnungen gegenüber dem Dienstleister nur berechtigt, soweit seine Ansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.4 Der Auftraggeber ist zu Aufrechnungen gegenüber dem Dienstleister nur berechtigt, soweit seine Ansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Mängelbeseitigung

6.1 Der Dienstleister ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

6.2 Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenfreier Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Dienstleister zu vertreten sind und innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung der beanstandeten Leistung gegenüber dem Dienstleiter angezeigt werden.

6.3 Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung und Beseitigung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung der Vergütung oder - falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber ohne Interesse ist - das Recht der Rückabwicklung des Vertrags. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, gelten die Bestimmungen zu Ziffer 7.

7. Haftung und Schadensersatz

7.1 Eine Haftung des Dienstleisters für nicht erkannte Qualitätsmängel ist ausgeschlossen, es sei denn dies beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.2 Der Dienstleister haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen.

7.3 Eine etwaige Haftung des Dienstleisters für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf den Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch auf 20.000,00 EUR. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden durch den Dienstleister ist ausgeschlossen.

7.4 Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht ist, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben. Ferner ist ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht innerhalb von drei Jahre nach Eintritt des anspruchsbegründenden Ereignisses gerichtlich geltend gemacht wurde.

7.5 Diese Regelungen gelten auch gegenüber Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.

8. Vertragsdauer und Kündigung

8.1 Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

8.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden.

8.3 Im Fall einer ordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber, bleibt dieser zur Zahlung der vollen Vergütung gegenüber dem Dienstleister verpflichtet. Der Dienstleister muss sich dabei ersparte Aufwendungen und dasjenige anrechnen lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt.

8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.

9. Verschwiegenheitspflicht

9.1 Der Dienstleister ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- oder auftraggeberbezogenen Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers oder das Vorliegen zwingender gesetzlicher Vorschriften darf er Informationen weder an Dritte weitergeben, noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogener Berichte oder Empfehlungen.

9.2 Der Dienstleister ist verpflichtet, alle von ihm zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Verschwiegenheitspflicht zu verpflichten.

10. Urheberrechte

10.1 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Dienstleister gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Dienstleisters publiziert werden.

10.2 Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Dienstleister. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Dienstleister Urheber und Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte am Werk.

10.3 Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen wie vorstehend eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

11. Rechtswahl

11.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

11.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit und werden nicht Bestandteil des Beratungsvertrags.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich Königswinter.