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Durchführung von Qualitätsaudits auf der Basis der DIN EN ISO 19011:2002, MDK, Pflege-TÜV, Gemeinsame Grundsätze, PQSG

Qualitätsaudits

Gemäß der ISO 19011 wunschgemäß auf der Grundlage von ISO 9001, des Pflege-TÜV, des Qualitätsprofil MDK oder des Qualitätsprofil gem. Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualiät und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 114 SGB XI in vollstationären Pflegeeinrichtungen vom 16.12.2003

Das Audit dient der Beurteilung der Qualität und des Qualitätsmanagementsystems einer Organisation hinsichtlich seiner Angemessenheit, Umsetzung und Wirksamkeit.

Durchführung:

Die Durchführung von internen Audits ist zwingender Bestandteil moderner Qualitätsmanagementsysteme. Audits werden zum einen mit dem Ziel der Beurteilung der Handbuchdokumentation durchgeführt sowie zur Prüfung, inwieweit das Qualitätsmanagement nachweislich in der Praxis realisiert wird. Die Beurteilung der Zertifizierungsfähigkeit kann auf Wunsch eingeschätzt werden.

Umfang:

Die Durchführung des gesamten Auditverfahrens umfasst

  • die Prüfung der Dokumentation (QM-Handbuch unabhängig davon, wie weit entwickelt)
  • die Erstellung und Abstimmung des Auditplans (präzise Planung des Termins vor Ort)
  • Auditdurchführung in der Einrichtung oder dem ambulanten Dienst vor Ort
  • die Erstellung von Auditbericht und Maßnahmenverfolgungsplan

Dabei ist der Aufwand für die Auditdurchführung vor Ort bei Einrichtungen bis ca. 120 Plätze mit einem Tag (8 Zeitstunden) zuzüglich einem halben Tag für Dokumentenprüfung und Berichterstattung zu veranschlagen. Bei Einrichtungen mit mehr Plätzen oder mehreren Standorten wird der Aufwand speziell ermittelt.

Methode:

Je nach Schwerpunkt des Audits. Bei einem Audit auf der Basis der DIN EN ISO 9001 wird ein Systemaudit gemäß ISO 19011 durchgeführt.


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