Das neue Begutachtungsinstrument des MDK zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit

Kursdauer: 1 Tag

Inhalte:

Die Diskussion um die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung hat nun dazu geführt, dass ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff definiert wurde.  Zukünftig wird der pflegebedürftige Mensch ganzheitlicher betrachtet und Pflegebedarf reduziert sich nicht mehr allein auf die Grundpflege.

Der MDK wendet nun ein neues Begutachtungsverfahren an. Ab Januar 2017 können Sie erste Erfahrungen sammeln, nachdem der MDK die Anträge aus dem alten Jahr abgearbeitet hat.

Das Hauptaugenmerk des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs richtet sich darauf, die Potenziale eines Menschen stärker in den Blick zu nehmen, seine Selbstständigkeit und Teilhabefähigkeit sowie die ihn unterstützenden Strukturen zu stärken.

Erfahren Sie im Seminar, wie Sie sich optimal vorbereiten, um in der Begutachtungssituation dem MDK-Gutachter gegenüber geschickt zu argumentieren. So verhindern Sie, dass das gewünschte Ergebnis möglicherweise erst im Widerspruchsverfahren erzielt wird.  Im Seminar können Fälle aus Ihrer Einrichtung bearbeitet werden. Bringen Sie dazu folgende Teile der Dokumentation mit: Pflegeplanung, Durchführungsnachweis, ärztliche Anordnungen, Berichte der letzten 14 Tage.

Themen:

Einführung

  • Hintergründe
  • Merkmale des kommenden Begutachtungsinstrumentes

Neue Inhalte

  • Beschreibung der Module
  • Die Bewertungssystematik zur Bestimmung von Pflegestufen
  • Weitere Bausteine des neuen Verfahrens

Neues Begutachtungsformular
Zusammenfassung und Schlussfragen

Ziel:

  • Sie lernen die neue Struktur des kommenden Begutachtungsinstrumentes kennen.
  • Sie erhalten Einblick in die neuen/veränderten Anforderungen an das Einstufungsverfahren
  • Sie erfahren, welche Schwerpunkte in der Pflegedokumentation bei der Einstufung begutachtet werden

Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung angeboten werden.
Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot.


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